Schutzfristverlängerung: Geiselnahme mit Ansage

Die Großen der Musikindustrie geben eine Sondervorstellung in brillantem Lobbyismus, spannen die Studiomusiker vor ihren Karren und lassen die übrige Wirtschaft und die Bürger der EU die Rechnung zahlen. Jahrzehnte länger geschützt bleiben soll ein noch immer lukrativer Bruchteil der Aufnahmen populärer Musik aus den 1960er Jahren. In Kauf nehmen soll die europäische Kulturlandschaft dafür als Kollateralschaden ein noch maßloser werdendes, rückwirkend ausgedehntes Wegsperren des gesamten aufgenommenen Kulturerbes. Für iRights.info und finanziert durch Wikimedia Deutschland e.V. haben wir diese Vorgänge in einem Dossier auf Deutsch und Englisch zusammengefasst (das natürlich unter CC BY 3.0 de steht und voraussichtlich diese Woche auch noch gedruckt vorliegen wird).
Eigentlich galt sie schon als gescheitert, die von der Musikindustrie geforderte, in Großbritannien von der Regierung abgelehnte und dann 2008 über den europäischen Umweg lancierte Verlängerung der Schutzfristen für verwandte Schutzrechte an Tonaufnahmen (zugunsten der Studiomusiker, §§ 73 ff. UrhG und der Tonträgerhersteller, §§ 85 ff. UrhG). Das EU-Parlament hatte seinerzeit zwar den Vorschlag der EU-Kommission von 95 Jahren Schutzdauer auf 70 Jahre reduziert, ihm aber dennoch zugestimmt und einige unterstützende Maßnahmen beschlossen, die sicherstellen sollten, dass nicht in erster Linie den Major Labels, sondern wirklich den Musikern etwaige Mehreinnahmen zugute kommen.
Erst im Ministerrat, der ebenfalls hätte zustimmen müssen, setzte sich schließlich 2009 die Vernunft durch und die erforderliche Mehrheit blieb aus. Vorerst, wie sich jetzt zeigt, denn Dänemark und Portugal haben ihre ablehnende Haltung inzwischen aufgegeben. Welche Einflussnahme durch wen da im Hintergrund gewirkt haben mag, darüber kann man nur spekulieren. Jedenfalls erscheint eine Verabschiedung der Verlängerung nun gesichert – und das trotz des Umstands, dass sowohl das EU-Parlament als auch die Kommission inzwischen neu gewählt wurden und die Legitimation daher fraglich ist. Im Schnellverfahren wurde der Punkt auf die Tagesordnung von der COREPER-Sitzung am 7.9. gesetzt, in der die Entscheidung aller Erfahrung nach vorweggenommen werden wird, wenn auch die Minister selbst eigentlich erst am 12.9. tagen werden.
Die Geiseln sind in diesem Spiel die Studiomusiker. Genommen werden diese Geiseln des Diskurses durch die “vier großen” Universal, Sony BMG, Warner Music und EMI. Sie erzählen die herzerwärmende Mär von den Studiomusikern, die “nicht länger die armen Cousins des Musikgeschäfts” sein sollen und für deren “Altersversorgung” endlich längere Schutzfristen hermüssten. Dass sie in Wirklichkeit genau diesen armen Cousins tausendfach über Buy-out-Verträge alle Rechte abgenommen haben (teils sogar ausdrücklich auch für den jetzt eintretenden Fall nachträglicher Verlängerung der Schutzfristen), wird wohlweislich nicht erwähnt. Ebenso unerzählt bleiben Details wie die Refinanzierungsklauseln, die besagen, dass eine Beteiligung an zusätzlichen Einnahmen erst dann in Fragen kommt, wenn die Herstellungskosten der Aufnahme vollständig eingespielt wurden, ein Zustand, der bei rund 80% der Aufnahmen nie erreicht wird. Zusätzliches Geld wird durch die Verlängerung also allenfalls in die Taschen der Major Labels fließen, was die europäischen Bürger nach Schätzungen von Volkswirten über eine Milliarde Euro kosten wird. Ein Investitionsschutzrecht wird leichter Hand verlängert, so als wären wirtschaftliche Monopole die normalste Sache der Welt.
In seltener Einigkeit haben denn auch alle bedeutenden Urheberrechts-Institute, einschließlich dem Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht und sogar der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), von der Verlängerung als unterm Strich schädlich abgeraten. Mehrfach wurde nachgewiesen und überprüft, sogar im Auftrag der EU-Kommission selbst, dass keineswegs die Musiker Nutznießer dieser Verlängerung sein werden, sondern fast ausschließlich die vier Majors und eine verschwindend kleine Zahl ohnehin schon sehr erfolgreicher Megastars bzw. deren Erben. Aber offenbar muss man bestimmte Märchen nur oft genug wiederholen und vielleicht das ein oder andere nette Abendessen veranstalten, um über die EU auch solch hochkarätigen Gegenwind mit Geduld und Hartnäckigkeit abzuwettern.

4 thoughts on “Schutzfristverlängerung: Geiselnahme mit Ansage”

  1. ….. musste sehr lachen! Ich bin/war Studiomusiker (den Beruf gibt es de Fakto nicht mehr), natürlich ist kein Sessionplayer an Lizenzierungen beteiligt.
    Es gibt einmalig Geld gegen Abtretungserklärung, und ggfls. eine einmalige Ausschüttung seitens der GVL.

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