Gib mir vier!

Von manchen als überfällig betrachtet, von anderen als überflüssig, startet noch im September 2011 die Arbeit an der nächsten CC-Lizenzversion 4.0. Versioniert werden wie gehabt nur die 6 Kernlizenzen, nicht dagegen Tools wie CCZero oder die Public Domain Mark, die ihren eigenen Überarbeitungszyklen folgen. Beim CC Global Summit in Warschau wird am 16.9. die Diskussion eröffnet werden, was an den CCPL wie geändert, ergänzt oder anderweitig verbessert werden soll. Gute Umsetzungschancen haben die Vorschläge zur Vereinfachung der Sprache in den Lizenztexten und eine Neuausrichtung in Sachen Open Data. Aber auch über die Sinnhaftigkeit der NC-Bedingung wird zu reden sein, über etwaige Umformulierungen dazu und ganz grundsätzlich wird es auch zur Debatte stehen, ob in Zukunft noch Portierungen in die verschiedenen Länderrechtsordnungen gemacht werden sollen oder nur noch offizielle Übersetzungen wie bei GPL und anderen.

Da CC DE auch in Warschau vertreten sein wird, ist diese Meldung auch als Aufruf gedacht, uns weitere Wünsche und Argumente für bestimmte Verbesserungen an den Lizenzen zukommen zu lassen. Missstände aufzuzeigen hilft natürlich, aber nach Möglichkeit sollten die Vorschläge schon wenigstens grundlegende Lösungsansätze enthalten und vor allem auch nachvollziehbar begründet sein. Für Diskussionen vorab steht auch unsere Mailingliste zur Verfügung, subscriben kann man sich unter http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-de

Wo soll die lizenztechnische Reise hingehen? Jetzt ist der Zeitpunkt, darüber zu reden.

12 thoughts on “Gib mir vier!”

  1. Sehr spannend fände ich das NonCommercial-Tag in ein NonProfit tag umzuwandeln. Die unterschiedlichen Portierungen verwirren meiner Meinung nach mehr als sie Nützen. Ansonsten liegt mir die Kompatibilität zu anderen Lizenzen immer am Herzen.

  2. Wahrscheinlich stehe ich als Nichtjurist alleine auf weiter Flur, aber ich fände etwas Pathos ganz gut. Eine Art Präampel, die man optional zu einem Werk hinzufügen kann. Könnte neben dem ganzen wichtigen rechtlichen Aspekten noch eine moralische Beinote geben und andere inspirieren, ebenfalls unter cc zu publizieren. Vielleicht als allererste Gedanken etwa so:

    Im tiefen Glauben, dass jeder Mensch zugleich Forscher, Künstler und Muse ist;
    In der Erkenntnis, dass meinem Wissen auf den Schultern von Riesen steht;
    In der festen Überzeugung, dass dieses Wissen weiter wächst, wenn es geteilt wird und dass der ungehinderte Austausch von Erfahrungen Fortschritt zum Wohle von Mensch, Gesellschaft und Umwelt fördert;
    In der Hoffnung, dass mein Werk andere inspirieren möge;
    Und in dem Wunsch, dass Nutznießer meiner Arbeit die Früchte ihrer Arbeit ebenso mit anderen teilen

    steht dieses Werk unter einer Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.

    Viele Grüße,
    Matthias

  3. Ein Punkt, der mir schon vor einer ganzen Weile aufgefallen ist:
    Wenn ich Musik produziere und diese NC lizensiere, dann ist es rein theoretisch unmöglich, die Musik im Radio zu spielen, da dass ja im Endeffekt eine Kommerzielle Verwendung ist. So etwas wie Free-to-Airplay würd ich mir wünschen.

    Gruss
    -Chris

  4. Also die Portierung auf die verschiedenen Rechtsordnungen finde ich schon sehr wichtig. Gerade wenn man sich den Unterschied zwischen dem anglo-amerikanischen Copyright-Systemtyp und dem kontinentaleuropäischen Urheberrecht-Systemtyp vergegenwärtigt ist es aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowohl für den Lizenzgeber als auch für die Lizenznehmer sinnvoll, die CC-Lizenz in der für “seine” Rechtsordnung angepassten Lizenz zu haben. Nachdenken könnte man aber vielleicht über eine Zusammenfassung für ähnliche Rechtsordnungen, etwa für die DACH-Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz), die ja urheberrechtlich wie auch sonst im Privatrecht keine großen Unterschiede aufweisen.

  5. Definitiv muss das NC überdacht werden, sonst haben wir in Zukunft noch mehr dieser BY-NC-ND-Dinger, also etwas, das eigentlich schon nicht mehr wirklich frei ist. Wie weiter oben schon mit “Non-Profit” statt NC vorgeschlagen muss das in diese Richtung sich entwickeln.

    Ich würde bspw. gerne Bilder so kennzeichnen, dass klar ist, dass sie auch ein kleiner lokaler Fußballverein verwenden darf, auch wenn er damit erst mal eine Einnahme machen könnte – bspw. bei Werbung für ein eintrittspflichtiges Spiel oder was weiß ich. Ein FC Bayern sollte das aber eher nicht können – und da müssen Regeln her, das kann ich aber nicht sagen, das müssen sich Juristen ausdenken, wie man sowas formuliert.

  6. ND ist definitiv problematisch, da nicht klar ist ob das Werk transkodiert, beschnitten, vergrößert/verkleinert werden darf. Es sollten Manipulationen aufgrund technischer Notwendigkeiten (z.B. die Einbindung in Blogartieln) ermöglicht werden. Alleine aus dem Grund, dass Dateiformate sich über die Zeit ändern und Bilder/Audio/Video somit nicht in andere Formate überführt werden dürften.

    Ich finde die Lizenzen teils sehr unverständlich definiert. Schön wäre, wenn innerhalb der Lizenz ein paar Verwendungsbeispiele angegeben würden. Wie z.B. die Klärung ob NC-Bilder nun vergrößert/verkleinert werden dürfen.

    Eine Art Kompatiblität oder automatische Duallizenzierung von CC-BY-SA und der GPL sollte man in Betracht ziehen.

  7. Wichtig ist wie Michi sagt eine Klarstellung der Noncommercial-Lizenzen, die klarstellt ob man den Inhalt im öffentlich-rechtlichen Radio oder im privaten Weblog verwenden darf.

    Große Baustelle ist auch Attribution: Wenn Flickr in 5 oder meinetwegen 20 Jahren Pleite machen sollte, verschwinden plötzlich die Quellen. Ob hier die CC-Lizenz oder Ansätze wie eine CC-Registratur helfen können, weiß ich nicht.

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