Endlich wird es spannend: Die NC-Einschränkug nach deutschem Recht

Im Jahr des 10. Jubiläums der für das deutsche Recht portierten CC-Lizenzen wird es endlich wirklich spannend rund um die Frage, was das Lizenzelement “NC – Keine kommerzielle Nutzung” für öffentlich-rechtlich verfasste Nachnutzende bedeutet, in diesem Falle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wie bei der kürzlich ergangenen Pixelio-Entscheidung steht wieder das Landgericht Köln mit einer Entscheidung im Mittelpunkt. Leonhard Dobusch hat einen sehr guten Beitrag zum neuen Fall bei netzpolitik.org geschrieben, dem eigentlich nur noch hinzuzufügen ist, dass wir von CC DE hoffen, dass der Rechtsstreit zumindest vor das OLG Köln als zweite Instanz kommen wird. Der Volltext der langerichtlichen Entscheidung jedenfalls geht so wenig auf den eigentlichen Lizenztext und seine Auslegung ein, dass dies nicht ernsthaft das letzte Wort sein kann.

5 thoughts on “Endlich wird es spannend: Die NC-Einschränkug nach deutschem Recht”

  1. @ Michael Blahm, weil dann natuerlich der rechte Inhaber benachteiligt wird und das Ziel ist ja im grundegenommen, das keine seite mehr Nachteile schultert als die andere

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