GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab

Im Nachgang zum Start des neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften hat die Redaktion von telemedicus.info die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. Darin erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von telemedicus und iRights untersuchen den GEMA-Text eingehend.

5 thoughts on “GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab”

  1. Ich fasse mal zusammen.

    Zusammenfassung >>
    Das Problem einer CC-Lizenz für ein Musikwerk ist nach Auffassung der GEMA, dass Künstler im Rahmen eines GEMA-Vertrages nur ihr Gesamtrepertoire oder gar nichts lizenzieren können. Der GEMA-Vertrag ist also zeit- und personengebunden, nicht Werksgebunden.

    Dadurch gibt der Künstler die Lizenz-Kontrolle über sein gesamtes Schaffen innerhalb der Vertragsperiode an die GEMA ab. Das Anbieten einer CC-Lizenz innerhalb der Laufzeit eines GEMA-Kontrakts ist schon aus diesem Grund nach Ansicht nicht mit diesem kompatibel. Das hat mit der konkreten Ausgestaltung einer CC-Lizenz also so gut wie nichts zu tun.

    Korrigiert mich, falls ich etwas falsch verstanden habe.

    <>

    Das sind überaus schlechte Nachrichten für alle hoffnungsvollen Bands, die kostenlose Songs auf CC-Basis auf reichweitenstarken Musikportalen einstellen möchten. Das ist GEMA-Mitgliedern offenbar nicht erlaubt.

    Die GEMA möchte keine Ausnahmen machen, um ihre Solidargemeinschaft zu schützen. Von erfolgreichen Musikern ist da die Rede, die sich die Rosinen rauspicken. Nach meiner Ansicht torpediert sie mit ihrer strikten Haltung aber vor allem aufstrebende Talente, die ihre Bekanntheit steigern möchten.

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